Ein Einbruch ist ein traumatisches Erlebnis. Die Wohnung verwüstet, persönliche Gegenstände gestohlen, das Gefühl der Sicherheit erschüttert. In diesen ersten Stunden ist richtiges Handeln entscheidend – für die Polizeiarbeit, den Versicherungsanspruch und Ihre eigene Verarbeitung. Dieser umfassende Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, was Sie nach einem Einbruch tun sollten, welche Fehler Sie vermeiden müssen und wie Sie langfristig mit den Folgen umgehen.
Die ersten Schritte nach dem Einbruch
Sicherheit geht vor
Bevor Sie irgendetwas anderes tun, stellen Sie sicher, dass Sie in Sicherheit sind:
- Nicht betreten: Wenn Sie nach Hause kommen und Einbruchspuren bemerken – Tür aufgebrochen, Fenster eingeschlagen – betreten Sie die Wohnung NICHT. Der Täter könnte noch drinnen sein.
- Nachbarn aufsuchen: Gehen Sie zu Nachbarn oder in ein Geschäft in der Nähe.
- Polizei rufen: Wählen Sie 110 und warten Sie auf die Beamten.
- Beobachten: Wenn Sie verdächtige Personen sehen, merken Sie sich Aussehen, Fluchtrichtung, Fahrzeug.
Polizei verständigen
Rufen Sie sofort die Polizei über den Notruf 110. Halten Sie folgende Informationen bereit:
- Genaue Adresse.
- Ihr Name und Telefonnummer.
- Was ist passiert (Einbruch, Tür aufgebrochen etc.).
- Wann haben Sie es bemerkt?
- Sind Verdächtige sichtbar?
- Sind Sie verletzt?
Die Polizei wird so schnell wie möglich kommen. In manchen Fällen können Sie die Wohnung erst betreten, wenn die Beamten da sind.
Den Tatort nicht verändern
Das ist der häufigste und schwerwiegendste Fehler: Den Tatort verändern, bevor die Polizei da war.
- Nichts anfassen: Auch wenn es schwerfällt – berühren Sie nichts. Jeder Fingerabdruck, jede Spur kann wichtig sein.
- Nicht aufräumen: Die verwüstete Wohnung so lassen wie vorgefunden.
- Keine Schubladen öffnen: Auch nicht, um zu prüfen was fehlt.
- Keine Fußspuren verwischen: Nicht durch die Wohnung laufen.
Die Polizei am Tatort
Spurensicherung
Die Polizei wird den Tatort untersuchen und Spuren sichern:
- Fingerabdrücke: An Türen, Fenstern, Möbeln, Gegenständen.
- DNA-Spuren: Haare, Hautschuppen, Speichel.
- Schuhabdrücke: Innen und außen.
- Werkzeugspuren: Am Einbruchswerkzeug.
- Fotos: Dokumentation des Tatorts.
Die Spurensicherung kann eine halbe Stunde bis mehrere Stunden dauern. Haben Sie Geduld – diese Arbeit ist wichtig für die Aufklärung.
Ihre Aussage
Die Polizei wird Sie befragen. Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor:
- Wann haben Sie die Wohnung zuletzt verlassen?
- War alles verschlossen?
- Wer hat Schlüssel zu Ihrer Wohnung?
- Was fehlt (erster Eindruck)?
- Haben Sie verdächtige Beobachtungen gemacht?
- Gab es in letzter Zeit Fremde im Haus?
Seien Sie ehrlich und vollständig. Auch Details, die Ihnen unwichtig erscheinen, können für die Ermittlungen relevant sein.
Strafanzeige
Die Polizei nimmt Ihre Strafanzeige auf. Sie erhalten ein Aktenzeichen, das Sie für alle weiteren Schritte benötigen. Die Anzeige ist auch für die Versicherung wichtig – ohne polizeiliche Anzeige zahlen die meisten Versicherungen nicht.
Nach dem Polizeieinsatz
Stehlgutliste erstellen
Nachdem die Polizei weg ist, erstellen Sie eine detaillierte Liste aller gestohlenen Gegenstände:
- Beschreibung: Marke, Modell, Farbe, Größe, Besonderheiten.
- Seriennummern: Bei Elektronik unbedingt angeben.
- Kaufbelege: Falls vorhanden, beilegen.
- Fotos: Alte Fotos der Gegenstände, z.B. aus früheren Anzeigen.
- Wert: Neu- und Zeitwert.
Diese Liste reichen Sie bei der Polizei und der Versicherung ein. Nehmen Sie sich Zeit und seien Sie gründlich. Manche Dinge fallen erst nach Tagen auf.
Schäden dokumentieren
Bevor Sie aufräumen oder reparieren:
- Fotos machen: Alle Schäden fotografieren – Türen, Fenster, aufgebrochene Möbel, Verwüstung.
- Videos: Ein Rundgang durch die Wohnung als Video.
- Zeugen: Wenn möglich, einen Nachbarn als Zeugen hinzuziehen.
Diese Dokumentation ist wichtig für die Versicherung.
Die Versicherung informieren
Schadensmeldung
Informieren Sie Ihre Hausratversicherung so schnell wie möglich:
- Frist: Die meisten Verträge verlangen eine Meldung innerhalb von 1–3 Tagen.
- Telefon: Rufen Sie die Schadens-Hotline an.
- Schriftlich: Bestätigen Sie die Meldung schriftlich per E-Mail oder Brief.
Benötigte Unterlagen
Die Versicherung wird folgende Unterlagen anfordern:
- Polizeiliches Aktenzeichen.
- Stehlgutliste mit Wertangaben.
- Kaufbelege oder andere Besitznachweise.
- Fotos der Schäden.
- Ggf. Kostenvoranschläge für Reparaturen.
Schadensregulierung
Der Ablauf der Schadensregulierung:
- Prüfung: Die Versicherung prüft Ihren Anspruch.
- Gutachter: Bei größeren Schäden kommt ein Gutachter.
- Abzüge: Zeitwertabzug bei älteren Gegenständen, ggf. Selbstbeteiligung.
- Auszahlung: Die Regulierung dauert meist 2–6 Wochen.
Tipps für die Versicherung
- Ehrlich sein: Falsche Angaben führen zur Verweigerung der Zahlung und können strafbar sein.
- Vollständig sein: Lieber zu viel als zu wenig angeben.
- Fristen einhalten: Verspätete Meldungen können zur Kürzung führen.
- Reparaturen abstimmen: Vor größeren Reparaturen die Versicherung fragen.
Sicherheit wiederherstellen
Sofortmaßnahmen
Am gleichen Tag oder am nächsten Morgen:
- Notverplattung: Aufgebrochene Türen und Fenster provisorisch sichern.
- Schlösser austauschen: Falls Schlüssel gestohlen wurden, sofort alle Schlösser wechseln.
- Alarmanlagen aktivieren: Falls vorhanden, scharf schalten.
Reparaturen
Beauftragen Sie zeitnah einen Handwerker für:
- Neue Tür oder Türzarge.
- Neue Fenster oder Rahmen.
- Reparatur aufgebrochener Möbel.
Wählen Sie nach Möglichkeit einbruchhemmende Elemente (mindestens RC2), um einen erneuten Einbruch zu erschweren. Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber zum Einbruchschutz für Ihr Eigenheim.
Schlüssel und Schlösser
Wenn Schlüssel gestohlen wurden:
- Alle Schlösser wechseln: Haustür, Wohnungstür, Keller, Garage.
- Schließanlage: Bei Mehrfamilienhäusern die Hausverwaltung informieren.
- Sicherheitsschlösser: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für bessere Schlösser.
- Ausweis gesperrt: Falls Ausweise gestohlen wurden, bei der Behörde sperren lassen.
Psychische Verarbeitung
Das Trauma des Einbruchs
Ein Einbruch ist mehr als ein materieller Verlust. Viele Betroffene leiden unter:
- Angst: Furcht vor einem erneuten Einbruch.
- Schlafstörungen: Albträume, Einschlaf- probleme.
- Unsicherheit: Das Gefühl, nicht mehr sicher zu sein.
- Wut: Auf die Täter, auf sich selbst.
- Trauer: Um gestohlene Erinnerungsstücke.
Umgang mit der Angst
- Reden hilft: Sprechen Sie mit Familie, Freunden, Nachbarn über Ihre Gefühle.
- Routine: Behalten Sie Ihren Alltag bei.
- Sicherheitsmaßnahmen: Aktive Maßnahmen geben das Gefühl von Kontrolle zurück.
- Zeit: Die Angst lässt mit der Zeit nach.
- Professionelle Hilfe: Bei anhaltenden Beschwerden einen Therapeuten aufsuchen.
Kinder nach dem Einbruch
Kinder sind besonders verletzlich. So helfen Sie ihnen:
- Erklären Sie altersgerecht, was passiert ist.
- Bestärken Sie das Sicherheitsgefühl.
- Zeigen Sie die neuen Schutzmaßnahmen.
- Lassen Sie Gefühle wie Angst oder Wut zu.
- Bei anhaltenden Problemen: Kinderpsychologe.
Finanzielle Aspekte
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt:
- Gestohlene bewegliche Gegenstände.
- Beschädigte Gegenstände durch den Einbruch.
- Aufbruchschäden an Türen und Fenstern.
- Vandalismusschäden durch die Täter.
Nicht gedeckt sind:
- Wertgegenstände über bestimmten Grenzen (außer mit Zusatzversicherung).
- Bargeld über bestimmten Beträgen.
- Sachen, die nicht in der Wohnung waren.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung (für Eigentümer) zahlt Schäden am Gebäude selbst, z.B. aufgebrochene Türen. Klären Sie mit beiden Versicherungen, wer für was zuständig ist.
Steuerliche Aspekte
In bestimmten Fällen können Sie den Schaden steuerlich geltend machen:
- Außergewöhnliche Belastungen: Wenn der Schaden nicht durch Versicherung gedeckt ist.
- Haushaltsnahe Handwerkerleistungen:Reparaturkosten teilweise absetzbar.
Fragen Sie Ihren Steuerberater nach den Möglichkeiten.
Prävention: Nie wieder Einbruch
Schwachstellen analysieren
Nutzen Sie die Erfahrung, um Schwachstellen zu identifizieren:
- Wie sind die Täter eingedrungen?
- Was hat den Einbruch erleichtert?
- Gab es Warnsignale, die Sie übersehen haben?
Die Polizei bietet kostenlose Einbruchschutzberatungen an. Nutzen Sie dieses Angebot.
Mechanische Sicherung
- Einbruchhemmende Türen: Mindestens RC2, besser RC3.
- Einbruchhemmende Fenster: RC2-Fenster, abschließbare Griffe.
- Zusatzschlösser: Querriegelschlösser für Türen.
- Gitter: Für Kellerfenster und -schächte.
- Beleuchtung: Bewegungsmelder rund ums Haus.
Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Einbruchschutz.
Elektronische Sicherung
- Alarmanlage: Abschreckung und Meldung.
- Videoüberwachung: Abschreckung und Beweissicherung.
- Smart Home: Anwesenheitssimulation, Fernüberwachung.
Lesen Sie unseren Alarmanlagen-Vergleich und den Ratgeber zu Smart Home Sicherheit.
Sicherheitsdienst
Ein Sicherheitsdienst kann zusätzlichen Schutz bieten:
- Kontrollfahrten: Regelmäßige Patrouillen in der Nachbarschaft.
- Alarmintervention: Schnelle Reaktion bei Alarm.
- Urlaubsüberwachung: Besonderer Schutz bei Abwesenheit.
ST-Sicherheitsdienst bietet professionelle Sicherheitslösungen für Privathaushalte und Unternehmen in NRW und Niedersachsen.
Checkliste: Was tun nach dem Einbruch?
Sofort (erste Stunde)
- Bei Einbruchspuren: Wohnung NICHT betreten.
- Polizei rufen: 110.
- An sicherem Ort warten.
- Verdächtige beobachten, nicht verfolgen.
- Nichts anfassen oder verändern.
Am gleichen Tag
- Polizeiliche Vernehmung.
- Aktenzeichen notieren.
- Versicherung telefonisch informieren.
- Schäden fotografieren.
- Stehlgutliste beginnen.
- Wohnung provisorisch sichern.
Innerhalb einer Woche
- Stehlgutliste vervollständigen und bei Polizei nachreichen.
- Schriftliche Schadensmeldung an Versicherung.
- Schlösser wechseln (falls Schlüssel weg).
- Reparaturen beauftragen.
- EC-/Kreditkarten sperren (falls gestohlen).
- Ausweise sperren lassen (falls gestohlen).
Innerhalb eines Monats
- Schadensregulierung mit Versicherung abschließen.
- Präventionsmaßnahmen planen.
- Polizeiliche Einbruchschutzberatung nutzen.
- Ggf. psychologische Hilfe suchen.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert es, bis die Polizei kommt?
Bei einem akuten Einbruch (Täter evtl. noch vor Ort) kommt die Polizei in der Regel innerhalb von 10–20 Minuten. Bei einem bereits abgeschlossenen Einbruch kann es je nach Einsatzlage auch länger dauern.
Wie hoch ist die Aufklärungsquote?
Die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen liegt bundesweit bei etwa 17%. Das klingt gering, aber Ihre Aussage und die Spurensicherung sind trotzdem wichtig – auch für Ermittlungen gegen organisierte Banden.
Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Prüfen Sie die Begründung genau. Häufige Gründe für Ablehnung: verspätete Meldung, fehlende Einbruchspuren, grobe Fahrlässigkeit. Bei Uneinigkeit können Sie einen Versicherungsombudsmann einschalten oder einen Anwalt konsultieren.
Wann darf ich aufräumen?
Erst nach Freigabe durch die Polizei. Die Spurensicherung muss abgeschlossen sein. Danach sollten Sie erst fotografieren, dann aufräumen.
Kommen Einbrecher wieder?
Ja, das kommt vor. Einbrecher wissen, dass nach der Versicherungsregulierung oft neue Gegenstände angeschafft werden. Deshalb ist schnelle Verbesserung der Sicherheit so wichtig.
Soll ich die Nachbarn informieren?
Ja, unbedingt. Einbrecher spähen oft mehrere Objekte aus. Ihre Nachbarn sollten wachsam sein. Außerdem stärkt es die Nachbarschaftsgemeinschaft.
Schlüssel weg – muss ich umziehen?
Nein, aber Sie müssen handeln. Wechseln Sie alle Schlösser. Wenn auch ein Ausweis mit Adresse gestohlen wurde: erhöhte Wachsamkeit und erwägen Sie zusätzliche Sicherungen.
Rechtliche Aspekte
Wohnungseinbruchdiebstahl
Der Einbruch in eine Privatwohnung ist als besonders schwerer Fall des Diebstahls strafbar:
- § 244 StGB: Wohnungseinbruchdiebstahl.
- Strafe: 1–10 Jahre Freiheitsstrafe.
- Versuch: Auch der Versuch ist strafbar.
Schadensersatz vom Täter
Wenn der Täter gefasst wird, können Sie zivilrechtlich Schadensersatz fordern:
- Ersatz des gestohlenen Eigentums.
- Reparaturkosten.
- Ggf. Schmerzensgeld bei Traumatisierung.
In der Praxis ist die Eintreibung oft schwierig, da Täter meist nicht zahlungsfähig sind.
Nebenklage
Als Opfer eines Wohnungseinbruchs können Sie sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen. Vorteile:
- Akteneinsicht.
- Anwesenheit bei der Hauptverhandlung.
- Fragerecht an Zeugen und Angeklagte.
- Einfluss auf das Verfahren.
Ein Anwalt kann Sie als Nebenklagevertreter unterstützen.
Regionale Unterschiede
NRW
- Einbruchszahlen: NRW gehört zu den stärker betroffenen Bundesländern.
- Schwerpunkte: Grenznähe zu Niederlanden und Belgien.
- Prävention: Landesprogramme zur Einbruchsprävention.
Niedersachsen
- Ländliche Gebiete: Oft längere Anfahrtszeiten der Polizei.
- Grenznähe: Ebenfalls erhöhtes Risiko an der niederländischen Grenze.
- Beratungsstellen: Polizeiliche Beratungsstellen in allen größeren Städten.
ST-Sicherheitsdienst in der Region
ST-Sicherheitsdienst ist in NRW und Niedersachsen aktiv. Wir bieten:
- Kontrollfahrten für Privathaushalte.
- Alarmintervention bei Einbruchsmeldungen.
- Urlaubsüberwachung für Abwesende.
- Beratung zu Sicherheitsmaßnahmen.
Mehr zu unseren Leistungen finden Sie auch unter Werk- und Objektschutz.
Einbruchstatistiken
Einbrüche in Deutschland
- Fallzahlen: Ca. 65.000–80.000 Wohnungseinbrüche pro Jahr.
- Trend: Rückläufig seit 2015.
- Schaden: Durchschnittlich ca. 3.500 € pro Fall.
- Tageszeit: Über die Hälfte tagsüber.
- Dauer: Durchschnittlich nur 10–15 Minuten.
Versuchte Einbrüche
Etwa 45% aller Wohnungseinbrüche scheitern. Gute mechanische Sicherung zahlt sich aus: Einbrecher geben auf, wenn sie nicht innerhalb von 3–5 Minuten eindringen können.
Versicherungscheck: Sind Sie richtig versichert?
Deckungssumme
Prüfen Sie, ob Ihre Deckungssumme noch passt:
- Haben Sie seit Vertragsabschluss Wertvolles angeschafft?
- Sind Sammlungen, Schmuck, Elektronik ausreichend versichert?
- Sind Wertgegenstände separat aufgeführt?
Wichtige Klauseln
- Außenversicherung: Schutz auch unterwegs.
- Fahrraddiebstahl: Oft extra einzuschließen.
- Elementarschäden: Zusätzlicher Schutz gegen Hochwasser etc.
- Wertsachenklauseln: Grenzen für Bargeld, Schmuck, Kunst.
Was tun, wenn Sie den Einbrecher antreffen?
Sie kommen nach Hause
- Nicht betreten!
- Leise zurückziehen.
- Polizei rufen.
- Täter nicht konfrontieren.
- Fluchtwege beobachten.
Sie werden nachts wach
- Ruhig bleiben, nicht aufschrecken.
- Handy griffbereit?
- Polizei leise anrufen (Flüsterton oder SMS an Notruf-App).
- Im Zimmer bleiben, Tür verriegeln.
- Lärm machen (Licht an, rufen) kann helfen – oder gefährlich sein.
- Niemals den Täter körperlich angreifen.
Notwehr
Notwehr ist rechtlich erlaubt, aber nur als letztes Mittel:
- Nur bei gegenwärtigem Angriff.
- Nur erforderliche Mittel.
- Flucht oder Ausweichen bevorzugen.
- Ihre Sicherheit geht vor – kein Gegenstand ist es wert.
Sonderfälle
Einbruch in der Mietwohnung
Bei Schäden am Gebäude (Tür, Fenster) ist der Vermieter zuständig. Informieren Sie ihn sofort. Ihre Hausratversicherung deckt den Inhalt. Klären Sie, wer die Reparatur beauftragt.
Einbruch während des Urlaubs
Wenn der Einbruch erst bei Rückkehr entdeckt wird:
- Sofort Polizei rufen – auch nach Tagen.
- Versicherung sofort informieren.
- Tatort trotzdem nicht verändern bis Polizei da war.
- Nachbarn fragen, ob sie etwas bemerkt haben.
Einbruch ins Geschäft
Bei gewerblichen Einbrüchen gelten zusätzliche Regeln:
- Inhaltsversicherung statt Hausrat.
- Betriebsunterbrechungsversicherung.
- Ggf. Kassenversicherung.
- Dokumentation für Steuer und Buchhaltung.
Lesen Sie auch unseren Ratgeber zum Einbruchschutz für Unternehmen.
Hilfsangebote für Opfer
Polizeiliche Opferschutz
Die Polizei bietet Opferschutzberatung an. Fragen Sie die Beamten vor Ort nach Kontaktdaten.
Weißer Ring
Der Weiße Ring ist eine gemeinnützige Organisation zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern:
- Telefonische Beratung.
- Begleitung zu Terminen.
- Finanzielle Soforthilfe in Notfällen.
- Vermittlung an Therapeuten.
Telefon: 116 006 (bundesweit, kostenlos).
Therapeutische Hilfe
Bei anhaltenden Ängsten, Schlafstörungen oder posttraumatischen Belastungen wenden Sie sich an:
- Ihren Hausarzt.
- Psychologische Beratungsstellen.
- Trauma-Therapeuten.
- Notfall-Seelsorge.
Wie Einbrecher vorgehen
Auswahl des Objekts
Einbrecher spähen potenzielle Ziele sorgfältig aus:
- Beobachtung: Tagesabläufe, Anwesenheits- zeiten.
- Zeichen der Abwesenheit: Volle Briefkästen, geschlossene Rollläden tagsüber, keine Beleuchtung abends.
- Schwachstellen: Offene Fenster, alte Türen, fehlende Sicherung.
- Fluchtmöglichkeiten: Mehrere Ausgänge, Autobahnnähe.
Methoden des Eindringens
- Aufhebeln: Mit Schraubendreher Fenster oder Türen aufhebeln – häufigste Methode.
- Aufbohren: Schlösser durchbohren.
- Einschlagen: Glasscheiben einschlagen – laut, daher selten.
- Picking: Schlösser öffnen ohne Aufbruch – erfordert Können.
- Durch gekippte Fenster: Besonders einfach.
Verhalten in der Wohnung
- Schnell: Durchschnittlich nur 10–15 Minuten.
- Zielgerichtet: Schlafzimmer, Schränke, Schubladen.
- Suchen nach: Bargeld, Schmuck, Elektronik, Uhren.
- Flucht: Bei Lärm oder Entdeckung sofort weg.
Weitere häufige Fragen
Wie kann ich eigene Beweise sichern?
Nach Freigabe durch die Polizei können Sie selbst dokumentieren: Fotos von Schäden, Liste gestohlener Gegenstände. Hilfreich sind auch Zeugenaussagen von Nachbarn. Überwachungskameras sollten Sie der Polizei sofort mitteilen.
Die Alarmanlage hat nicht ausgelöst – warum?
Mögliche Gründe: Anlage war nicht scharf, Täter hat Melder umgangen, Technikversagen. Lassen Sie die Anlage nach dem Einbruch vom Fachmann prüfen. Mehr Infos in unserem Alarmanlagen-Vergleich.
Ist mein Nachbar schuld, wenn er nichts bemerkt hat?
Nein, es gibt keine rechtliche Pflicht, Nachbarn zu überwachen. Einbrecher arbeiten oft so schnell und leise, dass nichts auffällt. Trotzdem ist eine aufmerksame Nachbarschaft wertvoll.
Was passiert, wenn der Täter gefunden wird?
Sie werden von der Polizei informiert. Es kann zu einem Strafverfahren kommen, bei dem Sie als Zeuge geladen werden. Zivilrechtlich können Sie Schadensersatz fordern.
Sollte ich nach einem Einbruch umziehen?
Das ist eine persönliche Entscheidung. Viele Betroffene fühlen sich nach Sicherheitsmaßnahmen wieder wohl. Andere haben anhaltende Ängste und ziehen um. Nehmen Sie sich Zeit für diese Entscheidung.
Der Tresor wurde geknackt – zahlt die Versicherung?
Das hängt vom Tresor und den Versicherungsbedingungen ab. Tresore sind oft nur bis zu bestimmten Werten versichert. Prüfen Sie die Klauseln zu Wertbehältnissen.
Langfristige Folgen
Psychische Langzeitfolgen
Manche Betroffene entwickeln langfristige Symptome:
- PTBS: Posttraumatische Belastungsstörung.
- Generalisierte Angst: Übermäßige Sorgen.
- Depression: Anhaltende Niedergeschlagenheit.
- Vermeidungsverhalten: Die Wohnung nicht verlassen wollen.
Professionelle Hilfe ist wichtig. Es gibt evidenzbasierte Therapien speziell für Traumata.
Verändertes Verhalten
Viele Betroffene ändern ihr Verhalten nach dem Einbruch:
- Häufigeres Kontrollieren von Türen und Fenstern.
- Schlechterer Schlaf, Wachheit bei Geräuschen.
- Misstrauen gegenüber Fremden.
- Mehr Geld für Sicherheit ausgeben.
Diese Reaktionen sind normal. Wenn sie den Alltag stark einschränken, holen Sie sich Hilfe.
Nachbarschaftliche Hilfe
Nachbarn informieren
Informieren Sie Ihre Nachbarn über den Einbruch. Das hat mehrere Vorteile:
- Erhöhte Wachsamkeit in der Straße.
- Nachbarn können Hinweise geben.
- Gemeinschaftsgefühl stärkt.
- Mögliche Zeugen melden sich.
Nachbarschaftswache
Nach dem Einbruch ist ein guter Zeitpunkt, um eine Nachbarschaftswache zu gründen oder wiederzubeleben:
- Gegenseitiges Aufpassen.
- Verdächtige Beobachtungen melden.
- Hilfe bei Abwesenheit (Briefkasten, Rollläden).
- Regelmäßiger Austausch.
Versicherung im Detail
Besitznachweise
Für eine reibungslose Regulierung brauchen Sie Nachweise:
- Kaufbelege: Kassenzettel, Rechnungen.
- Fotos: Alte Fotos, auf denen die Gegenstände zu sehen sind.
- Kontoauszüge: Bei Kartenzahlung.
- Garantiekarten: Mit Seriennummern.
- Zeugen: Die die Gegenstände gesehen haben.
Für die Zukunft: Führen Sie ein Inventarverzeichnis mit Fotos.
Neuwert vs. Zeitwert
- Neuwert: Was kostet der Gegenstand heute als Neuware?
- Zeitwert: Was ist er unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung wert?
Die meisten Hausratversicherungen zahlen zum Neuwert, wenn der Gegenstand ersetzt wird. Bei Bargeldentschädigung manchmal nur Zeitwert.
Entschädigungsgrenzen
Typische Grenzen in der Hausratversicherung:
- Bargeld: 1.000–2.000 € außerhalb Tresor.
- Schmuck: 20–25% der Versicherungssumme, max. 20.000–30.000 €.
- Wertpapiere: Bis 2.500 €.
- Fahrräder: Oft separat, 1–2% der Versicherungssumme.
Prüfen Sie Ihren Vertrag auf die genauen Grenzen.
Tipps für die Zukunft
Inventarliste führen
Erstellen Sie eine Liste aller Wertgegenstände:
- Beschreibung, Marke, Modell.
- Seriennummer.
- Kaufdatum und -preis.
- Foto.
- Aufbewahrungsort.
Speichern Sie diese Liste sicher – nicht in der Wohnung, sondern in der Cloud oder bei Verwandten.
Dokumentation vorbereiten
- Fotos von teuren Gegenständen machen.
- Kaufbelege digital archivieren.
- Seriennummern notieren.
- Versicherungspolice griffbereit haben.
Sicherheit upgraden
Nutzen Sie den Einbruch als Anlass für ein Sicherheitsupgrade:
- Polizeiliche Beratung nutzen.
- Schwachstellen beheben.
- Mechanische und elektronische Sicherung kombinieren.
- Nachbarschaft einbinden.
Fazit: Schritt für Schritt zurück zur Normalität
Ein Einbruch ist ein einschneidendes Erlebnis, aber mit dem richtigen Vorgehen können Sie die Folgen bewältigen. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Sicherheit zuerst – im Zweifel nicht eintreten.
- Polizei rufen und Tatort unverändert lassen.
- Schäden dokumentieren und Versicherung informieren.
- Wohnung sichern – Schlösser wechseln, Reparaturen.
- Psychische Folgen ernst nehmen.
- Prävention für die Zukunft planen.
Nutzen Sie die Erfahrung, um Ihr Zuhause sicherer zu machen.ST-Sicherheitsdienst steht Ihnen mit professionellen Sicherheitslösungen zur Seite – von Kontrollfahrten über Alarmintervention bis zur Beratung. Lesen Sie auch unsere anderen Ratgeber zum Einbruchschutz für Ihr Eigenheim und zur Sicherheit während des Urlaubs.


